Geschäftsbedingungen für Vermitung

 

Geltungsbereich

Aufträge werden von uns nur zu den nachfolgenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht nochmals bei oder nach Vertragsabschluß ausdrücklich widersprechen. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

 

Erstellung von Angeboten:

Bei Erstellung eines Angebots und der Annahme dieses, ist die Angebotserstellung kostenfrei.

Bei Erstellung eines Angebots (Änderungen und Anpassungen inbegriffen) ohne darauffolgende Beauftragung behält sich Jenprject EVENTSERViCE vor, 5% der Angebotssumme für den Aufwand der Erstellung des Angebotes (Ideenetwicklung, Konzeptentwicklung, Konzeption, Machbarkeitsplanung, Vorplanung, Gastronomiekonzept, Menüentwicklung, Menügestaltung etc.) in Rechnung zu stellen.

 

Gültigkeit der Verträge

Unterschriebene Verträge per Fax oder bestätigte Angebote per EDV werden von beiden Vertragspartnern grundsätzlich als bindend anerkannt. Siehe auch Zusatzinformationen.

 

Vertragsänderung

Ein geschlossener Vertrag kann nicht einseitig geändert werden, jedoch besteht die Möglichkeit über die JenProject EVENTSERViCE in beiderseitigem Einverständnis den Vertrag anzupassen.

  

Vertragskündigung

Eine Kündigung (Widerruf) des Vertrages nach Unterzeichnung der beiden Partner ist nicht möglich, da es sich hier um Verträge zur Lieferung von Waren bzw. Dienstleistungen handelt, die nach Kundenwünschen angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die wegen ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Ebenso sind Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen, deren Ausführung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der in der Fernabsatzrichtlinie der EU verankerten Widerrufsfrist begonnen wurde, ausgenommen. Siehe auch Zusatzinformationen.

 

Vertragsrücktritt

Bei Krankheit oder Unfall ist JenProject EVENTSERViCE berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Dieser außerordentliche Kündigungsgrund ist sofort nach dem bekannt werden dem Vertragspartner mitzuteilen. JenProject EVENTSERViCE ist in diesem Fall berechtigt, ein Ersatzunternehmen zu verpflichten. Sollte kein Ersatz mehr verpflichtet werden können, entfällt die Leistungspflicht von JenProject EVENTSERViCE und die die Vergütungspflicht des Kunden.

 

Bei höherer Gewalt sind beide Partner berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Diese außerordentlichen Kündigungsgründe sind sofort nach Ihrem bekannt werden dem anderen Partner mitzuteilen. Dabei entfällt die Leistungspflicht von JenProject EVENTSERViCE und die die Vergütungspflicht des Kunden.
Vertragsstrafe

Entfällt die Leistung durch Verschulden und in seiner Risikosphäre liegenden, beeinflussbaren Grund von einem der Vertragspartner, so sind 80% der vereinbarte Bruttogage, als Vertragsstrafe, an den anderen Partner zu zahlen.

 

Kosten bei Stornierung

  • bis 16 Wochen vor dem Termin der gebuchten Leistung: 35% des vereinbarten Entgeltes
  • ab 16 Wochen vor dem Termin der gebuchten Leistung: 50% des vereinbarten Entgeltes
  • ab 08 Wochen vor dem Termin der gebuchten Leistung: 65% des vereinbarten Entgeltes
  • ab 04 Wochen vor dem Termin der gebuchten Leistung : 80% des vereinbarten Entgeltes

Kosten bei Stornierung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

bei Stornierungen aufgrund behördlicher Verordnungen/Erlasse im zusammenhang mit der Corona-Pandemie

  • 5% des vereinbarten Entgeltes

 

Fälligkeit der Zahlung

Die Zahlung der Leistungen von JenProject EVENTSERViCE erfolgt bei Lieferung. Andere Zahlungsregelungen müssen Vertraglich vereinbart werden.

 

Gerichtsstand

Vereinbarung über die Zuständigkeit der Gerichte: Gemäß § 38 Abs. 1 ZPO sind Gerichtsstandsvereinbarungen zwischen Kaufleuten zulässig. Für diesen Fall ist Jena der Gerichtsstand. Ansonsten sind die in den §§ 20 ff. ZPO aufgeführten Regelungen zutreffend.

 

Datenschutzerklärung

Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten werden nach den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet.

 

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Geschäftsbedingungen für den Verkauf

 

Geltungsbereich

Aufträge werden von uns nur zu den nachfolgenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht nochmals bei oder nach Vertragsabschluß ausdrücklich widersprechen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

 

Angebot und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge sowie deren Änderungen und Ergänzungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Angebote, Kostenvoranschläge, Modelle, Zeichnungen, Berechnungen sowie sonstige Vertrags- und Lieferunterlagen dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wir behalten an ihnen Urheberrechte und Eigentum. Zur Bestimmung unserer Lieferverpflichtung ist unsere Auftragsbestätigung ausschlaggebend. Angaben wie Maße, Gewichte, Qualität, Abbildungen, Farben, Warenmuster, Beschreibungen, Montageskizzen, Zeichnungen etc. in Angeboten, Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt und für uns unverbindlich; das gleiche gilt für Angaben unserer Vorlieferanten. Wenn nach Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Zahlungsanspruch gefährdet sein könnte, sind wir berechtigt, unsere Leistung, sofern der Besteller Sicherheit nicht leistet, von einem sofortigen Ausgleich aller Forderungen abhängig zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

Preis

Unsere Preise verstehen sich ab Lager/ Werk ausschließlich Verpackung. Preis- und Kostenerhöhungen, Änderungen von Vorfrachten, Zöllen, Steuern, Abgaben usw. zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung berechtigen zu einer Preiserhöhung.

 

Lieferung

Lieferfristen und -termine werden von uns unverbindlich bestätigt. Der Widerruf ist nicht an eine Begründung gebunden, die Widerrufsfrist beträgt 7 Werktage. Wurden vom Lieferer die Informationen nicht schriftlich bestätigt, verlängert sich die Widerrufsfrist auf 3 Monate. Siehe auch Zusatzinformationen. Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung von Lieferfristen sind ausgeschlossen. Wird der von uns unverbindlich bestätigte Liefertermin um mehr als 3 Monate überschritten, sind beide Vertragspartner berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn innerhalb der unverbindlich bestätigten Lieferzeit die Anzeige der Lieferbereitschaft oder des Versandes erfolgt und ohne unser Verschulden die Absendung unmöglich ist. Teillieferungen sind zulässig und berechtigen zur gesonderten Rechnungsstellung.

 

Versand

Der Versand vom Vorlieferanten an uns oder direkt zum Besteller erfolgt auf Kosten des Bestellers, wobei uns die Versandart und der Versandweg überlassen bleibt. Eine notwendige Verpackung wird von uns zum Selbstkostenpreis zusätzlich in Rechnung gestellt. Jede Lieferung – auch die frachtfreie – erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Der Gefahrenübergang beginnt mit der Übergabe der Ware beim Vorlieferanten an den Frachtführer oder Spediteur, spätestens mit dem Verlassen des Lagers/ Werk.

 

Gewährleistung

Der Besteller hat die empfangene Ware unverzüglich zu untersuchen. Mängel, die bei sorgfältiger Untersuchung erkennbar sind, verpflichten uns nur, wenn sie binnen einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich gerügt werden. Bei versteckten Mängeln beginnt die Rügefrist mit der Entdeckung und endet spätestens mit dem Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Die vorstehende Regelung gilt für Beanstandungen von Gewicht und Stückzahl entsprechend. Mängel, für die wir Gewähr zu leisten haben, verpflichten uns nur, die mangelhaften Teile nachzubessern oder nach unserer Wahl neu zu liefern; die mangelhaften Teile sind uns auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferungen binnen angemessener Frist kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung der Vertrages verlangen. Zusicherungen von Eigenschaften erfolgen von uns nur schriftlich. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind wir zum Ersatz mittelbarer Folgeschäden im Rahmen der §§ 463, 480 Abs. 2, 635 BGB nur dann verpflichtet, wenn unsere Zusicherung den Besteller gegen diese Schäden im Einzelfall absichern sollte. Schadenersatzansprüche für unmittelbare oder mittelbare Mangelfolgeschäden wegen positiver Vertragsverletzung sind ausgeschlossen. Die Beanstandung von Teilleistungen berechtigt nicht zur Ablehnung der Restlieferung. Eigenmächtige Nacharbeiten und unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller Gewährleistungsansprüche zur Folge.

 

Allgemeine Haftungsbeschränkung

Sofern wir ungeachtet unserer Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zum Schadenersatz verpflichtet sind, haften wir nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

 

Zahlungen

Unsere Rechnungen sind sofort zahlbar. Im Einzelfall kann eine abweichende Zahlungsfrist vereinbart werden. Bei Einzelfällen - ab einer bestimmten Rechnungshöhe - wird eine Anzahlung bei Auftragserteilung sofort fällig. Schecks werden nur zahlungshalber vorbehaltlich ihrer Kontierungsmöglichkeit angenommen; dadurch entstehende Kosten und Spesen trägt der Besteller. Werden Zahlungen gestundet oder gerät der Besteller in Verzug, berechnen wir Zinsen in Höhe von mindestens 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Im Falle des Verzuges des Bestellers werden überdies sämtliche Zahlungsansprüche gegen ihn sofort fällig. Forderungen des Bestellers gegen uns können nicht abgetreten werden. Dem Besteller steht ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Bestellers ist ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt (vertraglich) sind. Unsere Beauftragten sind zum Inkasso berechtigt.

 

Eigentumsvorbehalt

An allen von uns gelieferten Waren behalten wir uns bis zum Ausgleich aller uns gegen den Besteller zustehenden Forderungen das Eigentum vor. Bei Zusammentreffen mit Eigentumsvorbehalten anderer Lieferanten erwerben wir gemeinschaftliches Eigentum mit diesen. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist ausdrücklich ausgeschlossen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung und Sicherungsübertragung, ist der Besteller nicht berechtigt. Daraus entstehenden Interventionskosten gehen zu Lasten des Bestellers. Falls wir von unserem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme der Vorbehaltsware Gebrauch machen, sind wir berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz, insbesondere entgangenen Gewinn, behalten wir uns vor.

 

Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Lieferung und Leistung ist der Ort, von dem die Ware versendet wird. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Bestellers ist Jena.

 

Gerichtsstand

Vereinbarung über die Zuständigkeit der Gerichte: Gemäß § 38 Abs. 1 ZPO sind Gerichtsstandsvereinbarungen zwischen Kaufleuten zulässig. Für diesen Fall ist Jena der Gerichtsstand. Ansonsten sind die in den §§ 20 ff. ZPO aufgeführten Regelungen zutreffend.

 

 

Zusatzinformationen

 

Fernabsatz-Richtlinie der EU

Die Richtlinie über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz ist im Amtsblatt der EU am 4.6.1997 verkündet worden. Mit "Fernabsatz" sind alle Vertragsabschlüsse ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien gemeint. Inhalt dieser Verträge ist die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen.

 

Zu den "Fernkommunikationstechniken" im Sinne dieser Richtlinie zählen u.a. Drucksachen und Standardbriefe, Pressewerbungen mit Bestellschein, telefonische Kommunikation mit Personen und Automaten, elektronische Post, Hörfunk und Fernsehen, Telefax. Die Richtlinie gilt nicht für Verträge, die sich auf Finanzdienstleistungen beziehen. Ausnahmeregelungen gibt es auch für den Verkauf aus Automaten und für die regelmäßige bzw. zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringende Lieferung von Lebensmitteln.

 

Die Richtlinie bestimmt in Artikel 4, in welcher Art und Weise und in welchem Umfang der Verbraucher vor Abschluss des Vertrages über die Vertragsinhalte unterrichtet werden muss. Die Richtlinie regelt in Artikel 6, dass der Verbraucher innerhalb von sieben Werktagen ohne Angabe von Gründen den Vertragsabschluss widerrufen kann. Artikel 10 sieht für die Nutzung bestimmter Kommunikationstechniken im Fernabsatz eine vorherige Zustimmung der Verbraucher vor (z.B. Voice-Mail- Systeme). Artikel 14 eröffnet die Möglichkeit für die Mitgliedsländer, auch strengere Bestimmungen zu erlassen. So könnte beispielsweise der Vertrieb von Arzneimitteln im Fernabsatz durch einzelne Mitgliedsländer unterbunden werden. Die Mitgliedsländer müssen die Richtlinie innerhalb von drei Jahren in nationales Recht umsetzen.

 

(Quelle: Computer und Recht, Heft 9, 1997, S. 575-579)

 

Im www findet sich die Fernabsatz-Richtlinie der EU in elf Sprachen.

 

Fernabsatzrichtlinie der EU

Für den Verbraucherschutz bei der Tätigung von Geschäften im Internet ist die von der Bundesrepublik noch umzusetzende europäische Fernabsatzrichtlinie von besonderer Bedeutung. Diese erfasst alle Verträge, die im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs des Lieferers geschlossen werden, wobei dieser für den Vertrag bis zu dessen Abschluss einschließlich des Vertragsabschluß selbst ausschließlich eine oder mehrere Fernkommunikationstechniken verwendet.

 

Die Fernabsatzrichtlinie schreibt vor, dass der Verbraucher vor Vertragsabschluß über bestimmte Bestandteile des Vertrags notwendig unterrichtet worden sein muss, so u.a. über die Identität des Lieferers, die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen, den Preis inklusive Steuern, die Lieferkosten, die Zahlungsmodalitäten, das Bestehen eines Widerrufsrechts, die Kosten für die Fernkommunikation und die Gültigkeitsdauer des Angebots. Diese Informationen sind etwa in ein Internet-Angebot so einzupassen, dass sie der Verbraucher notwendig vor Vertragsschluss wahrnehmen und die Wahrnehmung bestätigen muss.

 

Weiterhin ist erforderlich, dass die vor Vertragsschluss gegebenen Informationen vom Lieferer schriftlich bestätigt werden. Entbehrlich ist dies lediglich bei Verträgen über Leistungen, die unmittelbar durch Telekommunikationstechnik erbracht werden und über den Bereitsteller der Kommunikationstechnik abzurechnen sind.

 

Schließlich sieht die Fernabsatzrichtlinie noch ein an das Haustürwiderrufsgesetz erinnerndes Widerrufsrecht vor. Der Widerruf ist nicht an eine Begründung gebunden, die Widerrufsfrist beträgt 7 Werktage. Wurden vom Lieferer die Informationen nicht schriftlich bestätigt, verlängert sich die Widerrufsfrist auf 3 Monate. Vom Widerrufsrecht ausgenommen sind jedoch folgende Vertragsarten:

 

Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen, deren Ausführung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Frist von 7 Werktagen begonnen wurde;

 

Verträge zur Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Lieferer keinen Einfluss hat, abhängt;

 

Verträge zur Lieferung von Waren, die nach Kundenwünschen angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die wegen ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können;

 

Verträge zur Lieferung von Audio- oder Video-Aufzeichnungen oder Software, die vom Verbraucher entsiegelt worden sind;

 

Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten und

 

Verträge zur Erbringung von Wett- und Lotteriedienstleistungen.

 

Datenschutz

Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung ggf. an verbundene Unternehmen weitergegeben. Auch pflegen wir zum Zwecke der Kreditprüfung unter Berücksichtigung Ihrer schutzwürdigen Interessen entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einen Bonitätsaustausch gegebenenfalls mit der Schufa.